In den deutschen Gesetzbüchern gibt es eine Passage mit dem Titel „Recht am eigenen Bild„. Das ist eine sehr sinnige Bestimmung, denn sie besagt, dass jeder grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Ein Artikel über das Fotosharing.
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